Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde (Legislative, als gesetzgebende Gewalt). Sie wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. In der Regel werden jährlich zwei Gemeindeversammlungen durchgeführt. Ausserordentliche Gemeindeversammlungen werden durch den Gemeinderat einberufen, sofern dies notwendig ist oder verlangt wird.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnung und Kreditabrechnungen
- Beschlussfassungen über öffentliche Bauvorhanden, Kreditbewilligungen und Ortsplanungen
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
- Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden.
Nächste Gemeindeversammlungen
| Datum | Lokalität | Traktanden | Rechnung/Voranschlag | |
|---|---|---|---|---|
| Einwohner- und Ortsbürgergemeinde | Freitag, 15. Juni 2012 | Mehrzweckhalle | ||
| Einwohner- und Ortsbürgergemeinde | Donnerstag, 29. November 2012 | Mehrzweckhalle |
Parteien
Momentan bestehen keine Ortsparteien.


