Navigieren in der Gemeinde Wittnau

Aufstellen Werbetafeln

Der Gemeinderat und der Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVV) möchten an das geltende Reglement für die Publikation von Veranstaltungen (Werbetafeln) erinnern.
Plakate dürfen nur von der Gemeindeverwaltung, den Dorfvereinen, Gewerbebetrieben aus Wittnau und der Kirchgemeinde aufgestellt werden. Werbung von Parteien, Clubs oder Interessengemeinschaften ist nicht erlaubt.
Die Tafeln dürfen frühestens zwei Wochen vor dem Anlass montiert und müssen spätestens am ersten Arbeitstag danach entfernt werden. Im Umkreis von 20 Metern ist keine weitere Plakatierung gestattet. Unberechtigte oder vorschriftswidrige Tafeln werden vom Bauamt entfernt. Das Material wird für die Dauer von 2 Wochen im Bauamtsmagazin gelagert und kann nach Anmeldung abgeholt werden. Wird es nicht innerhalb der 14-tägigen Frist nicht abgeholt, erfolgt die fachgerechte Entsorgung.

Der Gemeinderat