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Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01.06.2024

Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01.06. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Verwaltung Wittnau, bis am Mittwoch, 31.05.2024, zu melden (Telefonnummer 062 865 67 20 / E-Mail: gemeindekanzlei@wittnau.ch. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Abteilung Einwohnerdienste