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Familienergänzende Kinderbetreuung

Neues Kantonales Gesetz

Im Kanton Aargau gilt seit dem 01.08.2016 ein Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG). Gemäss § 1 Abs. 2 KiBeG bezweckt die familienergänzende Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern und die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengleichheit der Kinder zu verbessern. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Der Gemeinderat der Standortgemeinde legt Standards zur Qualität des Angebots fest und ist für die Aufsicht zuständig. Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung ist bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2018/19 umzusetzen.

Der Gemeindeversammlung Wittnau vom 30.11.2017 wurde deshalb das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung zur Genehmigung vorgelegt. Dieses tritt am 01.08.2018 in Kraft.

Kostenbeteiligung in der Gemeinde Wittnau - Überblick

Massgebendes steuerbares Einkommen in CHF Gemeindebeitrag in Prozent
bis 40'000.00

80 %

bis 50'000.00

70 %

bis 60'000.00

60 %

bis 70'000.00

40 %

bis 80'000.00

20 %

Die weiteren Bestimmungen dazu können direkt dem Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung entnommen werden.

Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung

Antragsformular - KiBeG - Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung  [PDF]

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