Trinkwasserversorgung gefährdet - Zuspitzung der Lage infolge anhaltender Trockenheit – Erste Sofortmassnahmen
Die anhaltende und ausgeprägte Trockenperiode hat zu einer ernsthaften Verschärfung der Situation bei den Wittnauer Wasserquellen geführt. Innerhalb der letzten Woche ist die natürliche Quellschüttung drastisch gesunken. Da der Wasserverbrauch der Bevölkerung zur gleichen Zeit unverändert verharrt, hat sich die Sicherheitsmarge kritisch verengt. Der Gemeinderat sieht sich daher gezwungen, erste behördliche Sofortmassnahmen zu erlassen und verordnet Einschränkungen. ¨
- Hinweis: Aufgrund der geringen Differenz zwischen Wasserlieferung und Wasserverbrauch (Marge von nur noch 97 l/Min.) ist die lückenlose Versorgung für Spitzenzeiten oder unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Brände) akut gefährdet.
Behördliche Sofortmassnahmen und dringender Appell
Um die Trinkwasserversorgung weiterhin zu gewährleisten, ordnet der Gemeinderat folgende Massnahmen an und ersucht um dringende Mithilfe:
- Abschaltung sämtlicher Dorfbrunnen: Alle 11 Dorfbrunnen im Gemeindegebiet werden per sofort und bis auf Weiteres vollständig abgeschaltet, um den unnötigen permanenten Wasserverlust zu stoppen.
- Einschränkung für den Feuerwehrbetrieb: Die Feuerwehr Wittnau wird n, ab sofort keinerlei Übungen oder Materialtests mehr durchzuführen, bei denen Trinkwasser verbraucht wird.
- Bewässerungsstopp für öffentliche Anlagen: Die Bewässerung des lokalen Sportplatzes sowie anderer gemeindeeigener Grünflächen wird mit sofortiger Wirkung komplett eingestellt.
- Einschränkung der privaten Gartenbewässerung: Das Bewässern von privaten Rasenflächen, Ziergärten und Rabatten mit Trinkwasser ist ab sofort stark einzuschränken. Der Einsatz von automatischen Rasensprengern ist untersagt.
- Verbot von Poolbefüllungen und Fahrzeugwäschen: Das Befüllen von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und Planschbecken sowie das Waschen von Autos, das Abspritzen von Vorplätzen, Gehwegen und Hausfassaden mit Trinkwasser sind strikt zu unterlassen.
- Bewusstes Giessen im Nutzgarten: Giessen Sie Nutzpflanzen ausschliesslich von Hand (Giesskanne statt Schlauch) und nur in den späten Abend oder frühen Morgenstunden, um Verdunstung zu vermeiden. Nutzen Sie nach Möglichkeit gesammeltes Regenwasser.
- Wassersparen im Haushalt konsequent umsetzen: Nutzen Sie Waschmaschinen und Geschirrspüler nur bei vollständiger Beladung. Stellen Sie das Wasser beim Zähneputzen, Rasieren und Einseifen unter der Dusche konsequent ab. Bevorzugen Sie kurzes Duschen statt Vollbäder.
- Überprüfungspflicht & Meldepflicht bei Unregelmässigkeiten: Bitte prüfen Sie Ihre eigenen sanitären Installationen und Zuleitungen sorgfältig auf ungewohnte Fliessgeräusche oder feuchte Stellen im Boden/Mauerwerk (Verdacht auf Wasserlecks). Melden Sie Unregelmässigkeiten unverzüglich der Gemeindekanzlei. Per EMail: gemeindekanzlei@wittnau.ch, per Telefon: 062 865 67 20.
Der Gemeinderat und der regionale Brunnenmeisterdienst danken der Bevölkerung für das rasche Handeln, das Verständnis und den äusserst verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser.
Gemeinderat Wittnau