Trinkwasserversorgung anhaltend gefährdet – Zuspitzung der Lage infolge anhaltender Trockenheit – Weitere Sofortmassnahmen
Die anhaltende und ausgeprägte Trockenperiode hat zu einer ernsthaften Verschärfung der Situation bei den Wittnauer Wasserquellen geführt. Die natürliche Quellschüttung ist massiv zurückgegangen. Der Wasserverbrauch der Bevölkerung ist zwar ebenfalls merklich gesunken, jedoch bei Weitem nicht in dem Masse, wie die Quellschüttung abgenommen hat.
Um aktuellen Gerüchten im Dorf entgegenzuwirken, ist es uns wichtig zu betonen: Unsere Wasserknappheit ist nicht auf allfällige Wasserrohrbrüche zurückzuführen, sondern effektiv auf den massiven Rückgang der Quellschüttung. Die Quelle Schönbrunn ist seit geraumer Zeit wieder am Netz, bringt aber aufgrund der anhaltenden Trockenheit auch nicht die gewohnte Leistung.
Hinweis: Aufgrund der geringen Differenz zwischen Wasserlieferung und Wasserverbrauch (Marge von nur noch 96 l/Min.) ist die lückenlose Versorgung für Spitzenzeiten oder unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Brände) akut gefährdet.
Beobachtungsphase und mögliche Bussen
Der Wasserverbrauch wird ab sofort bis am Mittwoch, 1. Juli, genau beobachtet. Wenn bis dahin keine genügende Reduktion des Wasserverbrauchs festgestellt werden kann, wird der Gemeinderat verfügen, dass der Wasserbezug offiziell eingeschränkt wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass übermässiger Wasserverbrauch gemäss § 58 Abs. 1 lit d in Verbindung mit § 79 des Wasserreglements Wittnau gebüsst würde. Im Verdachtsfalle werden die Wasserzähler dann einzeln ausgelesen und Massnahmen getroffen.
Verschärfte behördliche Sofortmassnahmen und Dringende Aufrufe
Um die Trinkwasserversorgung weiterhin zu gewährleisten, ordnet der Gemeinderat folgende, teils verschärfte Massnahmen an:
- Bewässerungsstopp für Gärten und Rasen: Das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten und ähnlichen Grünflächen ist einzustellen. Das Bewässern von Gärten, Gemüsebeeten, Bäumen, Sträuchern und Balkonpflanzen ist auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Zulässig ist ausschliesslich das manuelle Giessen mit der Giesskanne. Der Einsatz von automatischen oder mechanischen Bewässerungssystemen (insbesondere Tropfbewässerungen, Rasensprengern und Regnern) ist zu unterlassen.
- Einstellung der Befüllung von Pools: Das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools, Teichen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist zu unterlassen.
- Verbot von Zierbrunnen und Wasserspielen: Der Betrieb von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist verboten.
- Einstellung von Reinigungsarbeiten: Das Reinigen von Fahrzeugen, Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Leitungswasser ist zu unterlassen, soweit dies nicht aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zwingend erforderlich ist.
- Gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe: Diese Betriebe sowie öffentliche Einrichtungen haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich zwingend notwendige Mass zu beschränken.
- Wassersparen im Haushalt konsequent umsetzen: Nutzen Sie Waschmaschinen und Geschirrspüler nur bei vollständiger Beladung. Stellen Sie das Wasser beim Zähneputzen, Rasieren und Einseifen unter der Dusche konsequent ab und bevorzugen Sie kurzes Duschen statt Vollbäder. $
- Zudem bleiben die bisherigen Massnahmen der Gemeinde uneingeschränkt bestehen: Alle 11 Dorfbrunnen bleiben abgeschaltet , die Feuerwehr führt keine Übungen mit Trinkwasser durch und die Bewässerung des lokalen Sportplatzes sowie anderer gemeindeeigener Grünflächen bleibt komplett eingestellt.
- Überprüfungspflicht & Meldepflicht bei Unregelmässigkeiten Bitte prüfen Sie Ihre eigenen sanitären Installationen und Zuleitungen sorgfältig auf ungewohnte Fliessgeräusche oder feuchte Stellen im Boden/Mauerwerk (Verdacht auf Wasserlecks). Melden Sie Unregelmässigkeiten unverzüglich der Gemeindekanzlei per EMail an gemeindekanzlei@wittnau.ch oder telefonisch unter 062 865 67 20.
Über die weitere Entwicklung und allfällige zusätzliche Massnahmen wird fortlaufend auf der Website der Gemeinde, über die offiziellen Kommunikationskanäle sowie am Anschlagbrett informiert.
Der Gemeinderat und der regionale Brunnenmeisterdienst danken der Bevölkerung für das rasche Handeln, das Verständnis und den äusserst verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser.
Der Gemeinderat