Navigieren in der Gemeinde Wittnau

Allgemeinverfügung betreffend Feuerwerks- und Feuerverbot bei extremer Trockenheit

Feuerverbot - Feuerwerksverbot 2026 - Verfügung Gemeinderat [pdf, 153 KB]

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode sowie der erheblichen Austrocknung von Vegetation und Böden besteht im Kanton Aargau aktuell eine erhöhte Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4 von 5). Zur Verhinderung von Bränden sowie zum Schutz von Personen, Tieren, Sachwerten und der öffentlichen Sicherheit hat der Gemeinderat Wittnau eine Allgemeinverfügung erlassen.

Ab Donnerstag, 23. Juli 2026, 12.00 Uhr, gelten auf dem gesamten Gemeindegebiet Wittnau bis auf Widerruf folgende Einschränkungen:

1. Feuerwerksverbot

Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten. Das Verbot gilt insbesondere für Wald, Waldrand, Offenland und Siedlungsgebiet.

2. Feuerverbot

Gestützt auf die kantonalen Vorgaben gelten folgende Bestimmungen:

  • Das Entfachen von Feuer im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand ist verboten. Ausgenommen sind Gas und Elektrogrills.
  • Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen untersagt.
  • Kohle, Gas- und Elektrogrills dürfen auf befestigten und sicheren Standorten weiterhin verwendet werden.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
  • Brennende Raucherwaren dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.

Vollzug und Strafbestimmungen

Widerhandlungen gegen diese Verfügung werden im Ordnungsbussenverfahren mit einer Busse von CHF 100.00 geahndet. Weitergehende strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei einer Brandverursachung oder bei Sachschäden, bleiben vorbehalten. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird aufgrund der akuten Gefährdungslage die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Verfügung ist damit ab Inkrafttreten vollstreckbar. Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Bränden zu leisten. Die Allgemeinverfügung wird zusätzlich mittels Flugblatt an sämtliche Haushaltungen in Wittnau zugestellt.

Der Gemeinderat Wittnau dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die verantwortungsvolle Unterstützung.

Der Gemeinderat