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Feuerwerks- und Feuerverbot bei extremer Trockenheit

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode sowie der erheblichen Austrocknung von Vegetation und Böden besteht im Kanton Aargau neu die Gefahrenstufe 5 von 5 für Waldbrände. Zur Verhinderung von Bränden sowie zum Schutz von Personen, Tieren, Sachwerten und der öffentlichen Sicherheit hat der Kanton Aargau eine Allgemeinverfügung für ein Feuerwerks- und Feuerverbot erlassen.
Seit Dienstag, 28.07.2026, 12.00 Uhr gilt diese Allgemeinverfügung im gesamten Kanton bis auf Widerruf.
Die Verfügung ist auf der Homepage und im Aushang der Gemeinde einsehbar.

Der Gemeinderat

Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot