Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission vom 18.10.2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/29; Anmeldeverfahren
Luisa Walde hat ihren Rücktritt aus der Finanzkommission per Ende Jahr erklärt. Am 18. Oktober 2026 findet deshalb die Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/29 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 4. September 2026, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch, Aktuelles) heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Der Gemeinderat
Ersatzwahl 2027 - 2029 - Anmeldeformular 1. Wahlgang Finanzkommission 18.10.2026 [pdf, 147 KB]