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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen und Fusswege werden gebeten, sämtliche Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, ebenso Bepflanzungen am Strassenrand. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, auszuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Ein Merkblatt mit weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wittnau im Online-Schalter unter "Kanzlei". Den Grundeigentümern wird für die Beachtung dieser Vorschriften gedankt.

Der Gemeinderat