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Aufhebung absolutes Feuerverbot / Fortbestand des bedingten Feuerverbots (Gefahrenstufe 4)

Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend die Brandgefahr zu einer leichten Entspannung. Aus diesem Grund hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau das absolute Feuerverbot im Freien sowie das kantonale Feuerwerksverbot per 27.08.2026 um 12.00 Uhr aufgehoben.

Die Niederschläge waren jedoch wenig ergiebig, und die Trockenheit hält an. Dies führt betreffend die Waldgebiete zu einem weiterhin hohen Risiko von Bränden. Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) bleibt deshalb gemäss der kantonalen Allgemeinverfügung bis auf Weiteres bestehen. Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist zudem im Siedlungsgebiet und im Offenland das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.

Der Gemeinderat Wittnau hat seine eigene kommunale Verfügung zum Feuerverbot bereits mit Beschluss vom 3. August 2026 zugunsten der kantonalen Regelung aufgehoben. Es gelten somit auf dem gesamten Gemeindegebiet von Wittnau vollumfänglich und direkt die aktuellen Bestimmungen des Kantons Aargau.

Der Gemeinderat