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Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission vom 18.10.2026

Innert der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldefrist bis Freitag, 4. September 2026, 12.00 Uhr ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden. Nachdem bei der vorstehenden Kommission weniger oder gleich viele Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, wird gemäss § 30 a des Gesetzes über die politischen Rechte eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Allfällige Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Dienstag, 15. September 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Anmeldeformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Der Gemeinderat

Ersatzwahl 2027 - 2029 - Anmeldeformular 1. Wahlgang Finanzkommission 18.10.2026 [pdf, 147 KB]