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Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige

In den nächsten Tagen erhalten Sie allenfalls die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31.10.2026 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4.5 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2027 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regionale Steueramt in Frick (+41 62 865 28 90 / steuern@frick.ch) wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2026 nicht möglich, wenden Sie sich rechtzeitig an die Abteilung Finanzen Wittnau (+41 62 865 67 20 / finanzen@wittnau.ch). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2026 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2026 bis zum 31.10.2026 begleichen. 

Die Abteilung Finanzen