Mahngebühren Steuerbezug
2019 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden deshalb Gebühren erhoben. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt Fr. 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen Fr. 100.00.
Die Abteilung Finanzen