Navigieren in der Gemeinde Wittnau

Adressauskünfte

Adressauskünfte an Privatpersonen und Firmen dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Eine Adressauskunft ist schriftlich und mit folgenden Unterlagen bei uns einzureichen:

  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Pro Adressanfrage beträgt die Gebühr CHF 20.00 zuzüglich CHF 5.00 Porto und Versand (sofern kein frankiertes Rückantwortcouvert beigelegt wird). Es werden keine telefonische Auskünfte an Privatpersonen und für kommerzielle Zwecke erteilt.

 

Link zurück zur Abteilung