Adressänderungen innerhalb Wittnau
Einwohnerinnen und Einwohner müssen der Einwohnerkontrolle melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde bzw. des Gebäudes umziehen (§ 7 Abs. 2 lit. a des Register- und Meldegesetzes). Bitte melden Sie uns den Umzug innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder elektronisch über ag.eumzug.swiss. Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:
Schweizerinnen und Schweizer/innen
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)
- Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B: Auszug aus dem Mietvertrag)
Ausländische Staatsangehörige
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
- Ausländerausweis
- Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B: Auszug aus dem Mietvertrag)