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Abmeldung

Für die Abmeldung in eine andere Gemeinde benötigen wir von Ihnen die neue Adresse, das Wegzugsdatum und den Schriftenempfangsschein / den Niederlassungsausweis oder die Meldebestätigung. Im Gegenzug erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle den Heimatschein, welchen Sie am neuen Wohnort für die Anmeldung benötigen. Gemäss § 14 RMG hat die Abmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen. Bei einem Wegzug ins Ausland sind vor der Ausreise die Einwohnerkontrolle und das Steueramt aufzusuchen.

Ausländische Staatsangehörige

Anmeldung

Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde mit Ihrem Ausländerausweis abmelden. Gemäss Art. 15 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen: Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung (bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland)
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug von EG/EFTA-Staatsangehörigen aus dem Ausland)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • 2 aktuelle Passfotos (bei Zuzug aus dem Ausland und aus einem anderen Kanton)
  • Heimatlicher gültiger Reisepass
  • Eheschein oder Geburtsschein
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Auszug aus dem Mietvertrag)