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Ratenzahlungen

Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, die Steuern oder Gebühren in Raten zu bezahlen. Falls die gesetzte Zahlungsfrist jedoch nicht eingehalten werden kann, muss mit der Finanzverwaltung eine entsprechende Zahlungsvereinbarung getroffen werden.

Die Einzahlungsscheine können bei der Finanzverwaltung oder direkt über den Online-Schalter bestellt werden.