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Steuererlass / Steuerstundung

Steuerpflichtigen, denen infolge einer ausgewiesener Notlage die Bezahlung von Steuern, des Verzugszinses, einer Busse oder von Kosten eine grosse Härte bedeuten würde, können die geschuldeten Beträge ganz oder teilweise erlassen oder gestundet werden.

Die Erlassgesuche für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie für die Direkte Bundessteuer können bei der Finanzverwaltung oder beim Steueramt sowie direkt über den Online-Schalter bestellt werden.

Über die Gesuche entscheidet der Gemeinderat bei den Kantons- und Gemeindesteuern in erster Instanz. Bei den Direkten Bundessteuern ist das Gesuch beim Departement Finanzen und Ressourcen, Telli-Hochhaus, Telli-Strasse 67, 5004 Aarau, einzureichen.