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Abgabe der Steuererklärung / Fristerstreckung

Das Steueramt ist dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte innerhalb der Abgabefrist mit einem Fristerstreckungsgesuch an das Steueramt.

Aufgrund des Corona-Virus wurden die Fristen zum Einreichen der Steuererklärung 2020 wie folgt verlängert: 

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 von unselbstständig Erwerbenden und Rentnern ist auf den 30. Juni 2021 festgelegt. Selbständig Erwerbende und Aktionäre von Familiengesellschaften haben eine Abgabefrist bis zum 30. September 2021.