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Erwerbsersatzordnung (EO)

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen,

  • für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
  • für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport, für den sie ein Taggeld erhalten;
  • für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.

Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage und leiten sie vollständig ausgefüllt weiter an die zuständige Ausgleichskasse. Ohne Meldekarte kann keine Entschädigung ausgerichtet werden.

Informationen dazu finden Sie direkt auf der Homepage der SVA Aargau.