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Anmeldung

Vor der Anmeldung als Neuzuzüger oder Neuzuzügerin auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 14 des Register- und Meldegesetzes (RMG) müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter oder über eUmzug  anmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)
  • Familienausweis (falls Sie minderjährige Kinder haben)
  • Krankenkassenpolice
  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Auszug aus dem Mietvertrag)

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Ausländerausweis
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU/EFTA-Staaten)
  • Zivilstandsdokument wenn verheiratet, verwitwet, geschieden oder andere Belege, die den Zivilstand nachweisen (z.B: Heiratsurkunde)
  • Geburtsurkunde oder anderes Zivilstandsdokument, auf welchem die Eltern ersichtlich sind
  • Familienausweis (falls Sie minderjährige Kinder haben)
  • Krankenkassenpolice
  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Auszug aus dem Mietvertrag)
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland)
     

Wichtige Informationen zu Ihrem neuen Wohnkanton finden Sie unter www.hallo-aargau.ch. Die Webseite ist in 14 Sprachen verfasst.