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TNW- Rückerstattung

Die Gemeinde Wittnau beteiligt sich an den Kosten für das TNW-Abonnement von Oberstufenschülerinnen und -schülern für die Wintermonate Oktober bis März.

Die Kosten werden vollumfänglich übernommen, sofern ein entsprechender Nachweis über den Kauf des Abos vorliegt.

Neu:

Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage der entsprechenden Belegkopien.
Diese Belege können jeweils ab April bis spätestens Ende Mai des entsprechenden Schuljahres – zusammen mit der Kontoverbindung – bei der Gemeindeverwaltung Wittnau eingereicht werden.