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Budget Einwohner- und Ortsbürgergemeinden (mit Eigenwirtschaftsbetrieben)

Das jährliche Budget wird nach den Grundsätzen der Vollständigkeit, Einheit, Bruttodarstellung, Spezifikation und Fälligkeit erstellt.

Das Budget dient der Gewinnung eines Überblickes über den Aufwand und die Erträge der Erfolgsrechnung und der Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung eines Rechnungsjahres. Die im Budget eingestellten wesentlichen Einnahmen und Ausgaben stützen sich auf rechtsverbindliche Erlasse oder Verpflichtungskredite.

Der Finanzplan ist im Budget integriert.

Das Budget kann bei der Finanzverwaltung oder direkt über den Online-Schalter bestellt werden.