Kapitalzahlungen
Kapitalzahlungen aus beruflicher (2. Säule) oder gebundener (Säule 3a) Vorsorge, Entschädigungen mit Vorsorgecharakter oder Kapitalgewinne (unter bestimmten Voraussetzungen) unterliegen einer getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer. Die Steuer kann hier berechnet werden.
Die Steuerveranlagung wird entweder aufgrund der Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder aufgrund der Deklaration in der Steuererklärung erhoben.