Steuerinkasso
Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Der Vergütungszins für Einkommens- und Vermögenssteuern auf Zahlungen vor dem Fälligkeitstermin sowie auf Überzahlungen beträgt 0.75% per 01.01.2025.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Steuerrechnung wird ab dem ersten Tag ein Verzugszins von 4.5 % verrechnet.