Hundehalter
Merkblatt - Hundehaltung und Hundesteuer [pdf, 455 KB]
Wichtige Informationen für Hundehaltende in unserer Gemeinde
Meldepflicht für alle Hunde
Jeder neue Hund muss bei der Gemeinde gemeldet werden! Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund anschaffen, melden Sie sich bitte zuerst bei der Gemeinde zur Registrierung in der nationalen Hundedatenbank Amicus.
Schritte für Ersthundehalter:
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Registrierung bei der Gemeinde: Melden Sie sich als Ersthundehalter/-in bei der Abteilung Einwohnerdienste an.
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Mikrochip beim Tierarzt: Ihr Hund muss vom Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnet werden. Der Tierarzt nimmt die Registrierung in Amicus vor.
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Weitere Fragen: Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Registrierung und Verwaltung Ihrer Hundedaten finden Sie auf der offiziellen Webseite der nationalen Hundedatenbank Amicus: www.amicus.ch.
Hundesteuer
Gemäss der Hundeverordnung des Kantons Aargau wird für jeden Hund eine Steuer erhoben. Die entsprechende Jahresrechnung wird Anfang Mai an alle Hundehalterinnen und Hundehalter verschickt.
Weitere Informationen
Besitzen Sie zum ersten Mal einen Hund? Als Ersthundehalter/-in registrieren - Kanton Aargau
Wichtige Änderungen im Hundewesen ab 2026 – Informationen für unsere Hundehalter
Ab 2026 gibt es wichtige Änderungen im Hundewesen, die auch die Hundehaltenden in unserer Gemeinde betreffen. Die Meldeprozesse bleiben unverändert, jedoch gibt es eine wichtige Neuerung: Die physische PetCard wird abgeschafft und durch die digitale ePetCard ersetzt. Diese neue digitale Lösung ergänzt die bestehende Hundedatenbank Amicus und bietet mehr Flexibilität und Komfort.
Was ändert sich für Sie als Hundehaltende?
Die animundo-App, die bereits genutzt werden kann, bleibt weiterhin die zentrale Anlaufstelle für Hundehaltende. Ab 2026 wird jedoch die digitale ePetCard eingeführt. Diese ersetzt die bisherige physische PetCard und ist direkt in der animundo-App verfügbar. Sie können weiterhin Ihre Hundedaten verwalten, Pflichtmeldungen wie Weitergabe, Übernahme und Tod des Hundes vornehmen sowie Vermisstmeldungen direkt über die App verwalten.
Neu Hundehalter: Was müssen Sie tun?
Falls Sie erstmals einen Hund halten, melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten unserer Gemeinde. Ihre Personalien werden in der zentralen Hundedatenbank Amicus erfasst, und Sie erhalten Ihre Benutzerdaten per Post oder E-Mail. Mit diesen Daten erfolgt die Registrierung des Hundes beim Tierarzt. Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate einen Mikrochip erhalten. Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland einführen, muss der Mikrochip innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr durch einen Tierarzt überprüft und der Hund in Amicus registriert werden.
Meldungen von Mutationen innerhalb von zehn Tagen:
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Weitergabe (z. B. Verkauf oder Schenkung)
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Übernahme (z. B. Kauf oder Geschenk)
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Export und Tod des Hundes
Diese Meldungen können wie gewohnt über www.amicus.ch oder die animundo-App gemacht werden. Wenn Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre Hundedaten jederzeit einsehen und verwalten.
Namens- und Adressänderungen müssen weiterhin direkt den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Änderungen an den Hundedaten (z. B. Rasse oder Alter) sind beim Tierarzt vorzunehmen.
Bereits Hundehalter: Was ändert sich ab 2026 für Sie?
Als bestehender Hundehalter können Sie Ihren Hund weiterhin wie gewohnt über www.amicus.ch verwalten oder die animundo-App nutzen. Die digitale ePetCard wird ab 2026 die bisherige physische PetCard ersetzen. Die ePetCard ist direkt in der animundo-App verfügbar und ermöglicht es Ihnen, Ihre Hundedaten stets aktuell zu halten und mit einem einfachen Klick zu verwalten.
Hundesteuer
Die jährliche Hundesteuer wird auch 2026 weiterhin an die Hundehaltenden in Rechnung gestellt.